Immobilien haben sowohl für den Einzelnen wie auch
für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Die eigene Wohnung gilt als wichtige Säule der Altersvorsorge und ist zentraler Baustein der Vermögensbildung. Die Immobilie hat zudem eine wesentliche
Bedeutung für den Klimaschutz, da Immobilien gut ein Drittel der weltweit genutzten Energie benötigen und 39 % aller energiebedingten CO2-Gase ausstoßen. Daher ist die energetische Gebäudesanierung
von vorrangiger Bedeutung im Klimaschutz. Es verwundert nicht, dass die Immobilienbesteuerung große Bedeutung für die Steuerpolitik, die Beraterschaft, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung
hat. Im Ertragsteuerrecht geht es dabei um die Zuordnung der Immobilie zum Privat- und Betriebsvermögen, um die Frage der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne und um die Förderung des
Mietwohnungsbaus und die Lenkungsnormen für die energetische Gebäudesanierung.
In diesem Zusammenhang ist auch umstritten, ob die Immobilien im deutschen Steuerrecht begünstigt sind. So wird die Möglichkeit, einerseits durch abzugsfähige Werbungskosten und
(Sonder-)Abschreibungen die Einkommensteuerbelastung bei Vermietung von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien zu reduzieren und andererseits bei Veräußerung nach Wahrung der Spekulationsfrist gem.
§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerfreie Gewinne zu erwirtschaften, als Doppelbegünstigung kritisiert. Es lohnt sich zudem ein genauerer Blick auf den Umgang mit der drohenden Scheingewinnbesteuerung
bei Immobilien, die durch die aktuelle Inflation verschärft wird.
Im Rahmen des 85. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese und weitere Herausforderungen der Immobilien-Besteuerung
diskutieren.
REFERENTEN:
Prof. Dr. Johanna Hey | Uni Köln
Dr. Wolf Heinrich Reuter | Bundesministerium für Finanzen
PODIUM:
Dr. Hardy Fischer | POELLATH
Dr. Ulrich Schallmoser | Bundesfinanzhof
Dr. Hans Volkert Volckens | Blacklake
GESPRÄCHSLEITUNG:
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff | Präsident des Bundesfinanzhofs
a.D.
Die Teilnahme ist
kostenfrei.
HINWEIS:
Die Veranstaltung findet unter den dann geltenden Corona Maßnahmen
statt. Infos dazu finden Sie auf unserer Webseite. www.berlinersteuergespraeche.de
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und steht Ihnen im Nachgang im Archiv unserer
Website zur Verfügung: www.berlinersteuergespraeche.de/archiv/
Für Mitglieder des Vereins besteht bei der Registrierung die Möglichkeit, eine qualifizierte
Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer (§15 FAO) zu beantragen.
Antrag zur Mitgliedschaft | Studierende ab EUR 30,--
| Ordentliches Mitglied ab EUR 90,--
Alle Informationen finden Sie auch unter: www.berlinersteuergespraeche.de
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