Aussicht auf Berlin und auf das Gebäude der Berliner Steuergespräche
Aussicht auf Berlin und auf das Gebäude der Berliner Steuergespräche

Vorstand

Vorsitzender der Vorstandes Prof. Dr. Roman Seer

Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum

 

  • geboren am 16. Juli 1960 
  • Ausbildung in der Finanzverwaltung NRW zum Diplom-Finanzwirt 
  • Praxiserfahrungen in mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltssozietäten Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen wissenschaftlicher Assistent am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln
  • 1992 Auszeichnung seiner Dissertation mit dem Albert-Hensel-Preis der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft 
  • 1996 Habilitation zum Thema „Verständigungen in Steuerverfahren“ 
  • seit Oktober 1996 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum 2001 For-schungsaufenthalt in den USA 
  • 2007 Gastprofessur „European Taxation“ an der Law School der St. Louis University 
  • Vorsitzender Prüfer im Ersten Juristischen Staatsexamen am Landesjustizprüfungsamt des Oberlan-desgerichts Hamm. 
  • Mitautor des Lehrbuchs „Tipke/Lang, Steuerrecht“ 
  • Kommentierungen in „Tipke/Kruse, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung“ „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“ und Nomoskommentar
  • seit 1994 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. 
  • Vorstandsmitglied des Gesprächskreises Rhein-Ruhr Internationales Steuerrecht e.V. 
  • Mitglied des Fachinstituts der Steuerberater e.V., der European Association of Tax Law Professors, der International Fiscal Association und der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
  • seit 01.01.2005 Mitherausgeber der „Internationalen Wirtschafts-Briefe“
  • von Oktober 2004 bis Oktober 2006 Dekan der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
  • seit September 2006 Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft
  • seit 2006 einer der beiden deutschen Vertreter im wissenschaftlichen Beirat des Academic Committee (EATLP).

Vorstandsmitglied Prof. Dr. Thomas Stapperfend

Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

  • Geburtstag und -ort: 05. Mai 1965 in Wuppertal
  • Schulausbildung: 1984 Abitur in Wuppertal
  • Studium: Wintersemester 1984/85 bis Sommersemester 1988, Ruhr-Universität-Bochum
  • Erstes jur. Staatsexamen: 25.11.1988 in Düsseldorf
  • Lehrstuhltätigkeit: 01.12.1987 bis 31.12.1988 studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht, Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse, Ruhr-Universität-Bochum
  • 01.01. bis 31.12.1989 wissenschaftliche Hilfskraft am vorbezeichneten Lehrstuhl
  • Promotion: 12.12.1990, Ruhr-Universität-Bochum, Thema der Dissertation:   Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software
  • Referendarzeit: 01.01.1990 bis 06.11.1992 im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf
  • Zweites jur. Staatsexamen: 06.11.1992 in Düsseldorf

Beruflicher Werdegang:

  • 30.12.1992 bis 31.07.1994 Regierungsrat zur Anstellung, Oberfinanzdirektion Düsseldorf
  • 01.08.1994 Ernennung zum Richter auf Probe durch das Ministerium der Justiz- und für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Zuweisung zum Geschäftsbereich des Präsidenten des Finanzgerichts des Landes Brandenburg, Cottbus
  • 01.04.1997 Ernennung zum Richter am Finanzgericht
  • 01.07.2006 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht
  • 01.07.2011 Ernennung zum Vizepräsidenten des Finanzgerichts
  • 01.10.2016 Ernennung zum Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

Autorentätigkeit:

  • Seit 1993 Autor und ab 1999 zudem Mitherausgeber des Großkommentars "Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz"
  • Seit 2006 Mitautor des Kommentars „Gräber, Finanzgerichtsordnung“

Lehrtätigkeit:

  • Seit dem Wintersemester 1996/97 Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Honorarprofessur: Juni 2004 Humboldt-Universität zu Berlin

Vorstandsmitglied Meinhard Wittwer

Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof

  • Ausbildung in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • anschließend Studium der Rechtwissenschaften an der Universität Bochum
  • nach dem Referendariat 1993 Aufnahme der richterlichen Tätigkeit am Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen
  • ab 1998 Richter am Finanzgericht in Münster
  • von 2001 bis 2004 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof
  • seit 2006 Richter am Bundesfinanzhof, dort Mitglied des IV. Senats mit Zuständigkeit für Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Personengesellschaften sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • ab November 2018 Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, dort Mitglied des VI. Senats mit Zuständigkeit für Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen sowie für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

RA Berthold Welling

Berthold Welling absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bielefeld, Konstanz und München. Nach dem Assessorexamen war Berthold Welling zunächst als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in München sowie als Dozent für das Berufliche Fortbildungszentrum der Bayerischen Wirtschaft (bfz) tätig. Im Jahr 2000 wechselte er in die Steuerabteilung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V.  (BDI) und war dessen Abteilungsleiter von 2004 bis Ende 2017. Seit dem 1. Dezember 2017 ist er im VCI – Verband der Chemischen Industrie e. V. für die Bereiche Recht, Steuern und Nachhaltigkeit verantwortlich.

 

Neben seiner Tätigkeit für den VCI ist Berthold Welling u. a. geschäftsführender Vorstand des Instituts „Finanzen und Steuern e. V.“ sowie der „Berliner Steuergespräche e. V.“und gehört dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) an. Er ist zudem Mitglied des Vorstandes und Generalsekretär der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht (IFA) sowie stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der WTS AG.

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied               

RA Dr. Andreas Richter

Dr. Andreas Richter ist seit 2001 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei POELLATH. Zuvor war er im New Yorker Büro einer internationalen Großkanzlei tätig. Als Anwalt ist er spezialisiert auf die rechtliche und steuerliche Beratung bei Vermögens- und Erbfolgeplanung, Stiftungserrichtungen und der Gründung von Familiengesellschaften.

Dr. Richter ist Vorsitzender des Executive Board des Studienganges Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen an der Universität Münster. Dr. Richter ist (Mit-) Herausgeber von Standardwerken zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

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