Herzlich willkommen auf der Homepage des Berliner Steuergespräche e.V. Wir informieren Sie gern auf unseren Seiten über unsere Veranstaltungen sowie weitere Hintergründe unseres Vereins.
VORANKÜNDIGUNG
93. Berliner Steuergespräch
"Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht"
Im November 2021 vereinbarten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Im Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. Juli 2024 finden sich statt einer umfassenden Modernisierung lediglich punktuelle Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Für Überraschung sorgt die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, in deren Folge auch die Regelungen zur Rücklagenbildung entfallen. Gemäß der Regierungsbegründung ist die Entbürokratisierung und Flexibilisierung gemeinnützigen Handelns das Ziel. Gänzlich unberücksichtigt bleiben Klarstellungen zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen, die Implementierung einer Business Judgement Rule in der AO, die Einführung abgestufter Sanktionierungen, die Erleichterung der Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen und grenzüberschreitenden Engagements.
Über die Konsequenzen der ersatzlosen Streichung des Gebots zeitnaher Mittelverwendung und den darüber hinausgehenden umfassenden Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts wollen wir im Rahmen der 93. BSG mit dem Podium diskutieren.
REFERENTEN
Carina Leichinger | Finanzverwaltung NRW
Erika Koglin | Der Paritätische Wohlfahrtsverband
PODIUM
Dr. Julia Runte | ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU
Prof. Dr. Tibor Schober | Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Prof. Dr. Birgit Weitemeyer | Bucerius Law School
GESPRÄCHSLEITUNG
Dr. Andreas Richter | POELLATH
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN
14. Oktober 2024 | 17.30 – 19.30 Uhr
Onlineveranstaltung | Die Einwahldaten werden vor Veranstaltungsbeginn veröffentlicht.
92. Berliner Steuergespräch
Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen zu unserer
Veranstaltung am 16. September 2024 von 17.30 bis 19.30 Uhr.
Die Veranstaltung ist ausgebucht.
Sie haben die Möglichkeit, sich für die Warteliste zu registrieren. Sollte ein Platz frei werden, kontaktieren wir Sie.
„Aktuelle Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer“
In Deutschland werden Einkünfte aus Kapitalvermögen im Regelfall mit einem festen Steuersatz von 25 % versteuert. Zwar ist unter bestimmten Voraussetzungen die ausländische Quellensteuer anrechenbar und im Ausland ansässige Empfänger können im schriftlichen Antragsverfahren durch die Freistellung vom Steuerabzug oder die Erstattung entlastet werden. In der Praxis ergibt sich dabei aber eine große Hürde hinsichtlich der Bearbeitungsdauer solcher Anträge. Gesetzlich vorgesehen sind 90 Tage. Eine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU bei der Bundesregierung hat kürzlich ergeben, dass in der Realität Freistellungsverfahren aktuell 480 Tage und Erstattungsanträge 615 Tage dauern. Diese Missstände führt das BZSt auf erheblich gestiegene Antragseingänge in den vergangenen Jahren zurück. Ebenfalls ursächlich dürfte die begriffliche Unschärfe in den einschlägigen Gesetzen sein, wodurch fast ausschließlich Einzelfallentscheidungen ergehen. Die langen Bearbeitungszeiten überraschen ausländische Investoren. Abhilfe schaffen könnte die neue FASTER-Richtlinie der EU, über die der Rat der Europäischen Union am 14. Mai 2024 eine Einigung erzielt hat und die auf die sicherere und effizientere Abwicklung von Verfahren zur Quellensteuerentlastung abzielt.
Im Rahmen des 92. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über die Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer diskutieren, insbesondere in Hinblick auf die neue FASTER-Richtlinie und ihre Umsetzung.
REFERENTEN
Prof. Dr. Deborah Schanz | Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. Nils Weith | Bundesministerium der Finanzen
PODIUM
Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel | Bundesfinanzhof
Prof. Dr. Achim Dannecker | Gleiss Lutz
Sylvia Heckmeier | Merck KGaA
GESPRÄCHSLEITUNG
Dr. Andreas Richter | POELLATH
VERANSTALTUNGSORT
Heilig-Geist-Kapelle | Spandauer Straße 1 | 10178 Berlin
Der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei.
REGISTRIERUNG
Sie haben die Möglichkeit, sich für die Warteliste zu registrieren. Sollte ein Platz frei werden, kontaktieren wir Sie.
Ein Einlass ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher bitten wir um eine
verbindliche Anmeldung. Die Zusagen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie erst angemeldet sind, wenn Sie von uns eine Bestätigung erhalten haben. Die
Teilnahme ist kostenfrei.
Veranstaltungskalender
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