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| 40. Berliner Steuergespräch zum Thema "DBA-Politik der Bundesregierung" |
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26. September 2011:
„DBA-Politik der Bundesregierung“ Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sollen Menschen und Wirtschaft verlässliche steuerliche Grundlagen bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung geben; sie sollen dazu beitragen, dass die unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen der Vertragsstaaten sach-gerecht und steuerpolitisch sinnvoll zusammenwirken und insbesondere Doppelbesteuerungen vermieden werden. Deutschland hat mehr als 90 Doppelbesteuerungsabkommen abge-schlossen, ist Mitglied der OECD und sieht im OECD-Musterabkommen, dem die deutschen DBA weitgehend folgen, die Grundlagen seiner Abkommenspolitik. Eckpunkte für Deutschland sind traditionell die Anwendung der Freistellungsmethode auf Einkünfte aus Direkt-investitionen sowie die weitgehende Zurückführung von Quellenstaats-besteuerungsrechten. Allerdings finden sich zahlreiche Einschränkungen der Freistellungsmethode, z.B. aufgrund von Aktivitätsklauseln und sog. „switch-over-Klauseln“. Die Freistellungsmethode wird auch nicht als angemessen angesehen, wenn keine Doppelbesteuerung entstehen kann, z.B. weil der andere Staat keine Steuern erhebt oder Besteuerungsrechte nicht wahrnimmt. Daneben berücksichtigt Deutschland im Verhältnis zu Entwicklungsländern auch das stärker auf Besteuerungsrechte des Quellenstaates ausgerichtete Musterabkommen der Vereinten Nationen. Aktuell berühren abkommenspolitische Fragen die Ausweitung bzw. konsequentere Umsetzung der Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte (Authorised OECD Approach), ggf. verbunden mit Quellenstaats-besteuerungsrechten, sowie erneut an Bedeutung gewinnende internationale Tendenzen zur Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs. Die Referenten Prof. Dr. Jürgen Lüdicke (PwC/Universität Hamburg)
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| Gäste des 40. Berliner Steuergesprächs |
| Dokumentation des 40. Berliner Steuergesprächs |