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Aufgrund der Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Grundgesetz beschloss der Gesetzgeber, die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen grundlegend neu zu regeln. Das neue Gesetz, dessen Hauptpunkte die künftige Gleichbehand-
lung aller Versorgungsempfänger sowie die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Versorgungsbezügen sind, tritt zum
1. Januar 2005 in Kraft.